Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Leibrentenzahlungen / Ausgedingsleistungen als Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage

Von einem selbständig Erwerbstätigen erbrachte Ausgedingsleistungen können die Unterhaltsbemessungsgrundlage verringern, wenn sie als Entgelt für die Übernahme eines Betriebes erbracht werden und somit Voraussetzungen für die Schaffung einer - auch dem Unterhaltsberechtigten zugute kommenden - Erwerbsmöglichkeit sind. In einem solchen Fall stellen die Ausgedingsleistungen eine Investition in eine auf Erzielung von Einkünften gerichtete Erwerbsmöglichkeit dar und sind mit einer bloßen Ansammlung von Vermögenswerten nicht vergleichbar. Sie müssen daher gleich einer Betriebsausgabe bei Festlegung der Unterhaltsbemessungsgrundlage Berücksichtigung finden.

Leibrentenzahlungen, die für eine Liegenschaft zu leisten sind, sind von den (Miet-) Einnahmen aus der Liegenschaft abzuziehen.