Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anrechnung von Pauschalzahlungen (Aufteilung) bei mehreren Unterhaltsgläubigern

Wenn ohne nähere Widmung für mehrere Unterhaltsberechtigte Unterhaltszahlungen geleistet werden, sind diese nach Kopfteilen aufzuteilen seien, wobei dies dort seine Grenze finde, wo die Kopfquote den konkreten Unterhaltsanspruch übersteigen würde und es daher nur bei wesentlich unterschiedlicher Höhe mehrerer Unterhaltspflichten zu einer verhältnismäßigen Anrechnung komme.

Nicht ausdrücklich gewidmete Unterhaltszahlungen sind im Zweifel nach Köpfen aufzuteilen.


Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020