Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 27.08.2023 ; Letzte Bearbeitung: 27.08.2023

Untersagung der Namaensführung

Eine Untersagung der Namensfüjhrung eines (durch Heirat oder Verpartnerung) angenommenen Namens ist nicht (mehr) möglich. Die Bestimmung des § 65 ABGB wurde mit BGBl 1995/25 abgeschafft. Freiwillige Vereinbarungen einen Namen künftig nicht mehr zuführen sind möglich und durchsetzbar.