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Seite angelegt am: 30.09.2006 ; Letze Bearbeitung: 19.03.2024

Werterhöhung durch Löschung von Dienstbarkeiten

Werden eheliche Mittel verwendet, um bei einer in die Ehe eingebrachten Liegenschaft die Löschung von Dienstbarkeiten herbeizuführen, ist eine dadurch bewirkte Werterhöhung der Liegenschaft bei der Aufteilung zu berücksichtigen.

Eine Wertsteigerung ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn neben den gelöschten Lasten noch ein weiteres Wohnrecht einverleibt ist.