Seite angelegt am: 30.10.2006
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Letze Bearbeitung:
22.04.2025
Schad- und Klagsloshaltung - Verjährung
Die auf die in einem gerichtlichen (Scheidungs-)Vergleich übernommene Verpflichtung zur Schad- und Klagloshaltung gestützte Regressforderung verjährt in 30 Jahren.