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Seite angelegt am: 30.10.2006 ; Letze Bearbeitung: 22.04.2025

Schad- und Klagsloshaltung - Verjährung

Die auf die in einem gerichtlichen (Scheidungs-)Vergleich übernommene Verpflichtung zur Schad- und Klagloshaltung gestützte Regressforderung verjährt in 30 Jahren.