Seite angelegt am: 14.01.2012
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Letze Bearbeitung:
10.02.2024
Abweisung eines Unterbrechungsantrags unanfechtbar
Gegen Beschlüsse des Berufungsgerichts ist der Rekurs nur in den in § 519 Abs 1 ZPO genannten Fällen zulässig. Das Berufungsgericht hat nicht ausgesprochen, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof gegen den Beschluss über den Antrag auf Unterbrechung zulässig ist. Der Rekurs ist daher schon aus diesem Grund, aber auch deswegen, weil die Abweisung eines Unterbrechungsantrags gemäß § 192 Abs 2 ZPO grundsätzlich unanfechtbar ist unzulässig.