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Seite angelegt am: 29.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 07.08.2020

Geburtsurkunde und Adoption

Durch die Adoption sind auch in der Geburtsurkunde Änderungen vorzunehmen.

Als Eltern sind  nur die Adoptiveltern einzutragen (bei Adoption durch ein Ehepaar). Sollte die Adoption nur durch eine Person erfolgen, so ist ein leiblicher Elternteil nur einzutragen, wenn die rechtlichen Beziehungen zum Kind aufrecht bleiben.