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Seite angelegt am: 17.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 17.11.2020

Unterhalt - Übergang auf Adoptivelternteil

Die Ersetzung der Zustimmung des leiblichen Elternteils führt noch nicht dazu, dass die primäre Unterhaltsverpflichtung auf den Adoptivelternteil übergeht. Dies geschieht erst mit Rechtskraft des Beschlusses, mit dem die Adoption selbst bewilligt wird - allerdings gemäß § 197 Abs. 2 ABGB mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.