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Seite angelegt am: 05.05.2007 ; Letzte Bearbeitung: 13.04.2020

Adoption unter Verwandten

Adoption unter Verwandten ist nicht generell unzulässig, es darf nur nicht eine Rechtsstellung angestrebt werden, die ohnehin bereits besteht.

Eine Adoption unter Verwandten wird nur dann für unzulässig angesehen, wenn die durch die Adoption angestrebte Rechtsstellung des Kindes ohnehin schon besteht. Deshalb wurde auch in neueren Entscheidungen etwa die Adoption zwischen Geschwistern bzw Schwägern und der Adoption der Schwiegertochter als grundsätzlich zulässig angesehen.


Zuletzt bearbeitet am 01.04.2020