Seite angelegt am: 19.06.2007
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Letze Bearbeitung:
08.03.2020
Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
Die FBH ist auch nicht anzurechnen, wenn der Unterhaltspflichtige nur steuerfreies Einkommen hat wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020