Seite angelegt am: 12.07.2008
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Letzte Bearbeitung:
08.03.2020
Berücksichtigung der FBH im Oppositionsprozess
Im Verfahren nach § 35 EO kommt die Berücksichtigung des Bezugs von Familienbeihilfe durch den betreuenden Elternteil von Amts wegen nicht in Betracht.
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020