Seite angelegt am: 10.09.2011
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Letzte Bearbeitung:
08.03.2020
Studienbeihilfe als UBGR
Da die Studienbeihilfe von der Einkommenssteuer gemäß § 3 (1) Z. 3 EStG befreit ist, erfolgt keine Anrechnung der Familienbeihilfe.
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020