Seite angelegt am: 24.10.2009
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Letzte Bearbeitung:
08.03.2020
Unterhaltsabsetzbeträge
Die für die Berücksichtigung der Familienbeihilfe heranzuziehende Unterhaltsabsetzbetrag ist bei mehreren Kindern pro Kind mit dem sich der Division der Gesamtsumme mit der Anzahl der Kinder ergebenden Durchschnittsbetrag anzurechnen, wobei sämtliche Kinder zu berücksichtigen sind, denen gegenüber der UhPfl geldunterhaltspflichtig ist.
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020