Seite angelegt am: 27.04.2013
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Letzte Bearbeitung:
08.03.2020
Verzicht auf Anrechnung in einem Vergleich
Wenn ein Vergleichstext für eine Nichtanrechnung der Transferleistungen und damit für einen Verzicht des Vaters auf die FLAGEntlastung spricht, muss der geldunterhaltspflichtige Vater hätte konkrete Umstände, die zu einem für ihn günstigen Auslegungsergebnis im Sinne einer (nunmehrigen) Anrechenbarkeit der Familienbeihilfe führen, im erstinstanzlichen Verfahren behaupten und beweisen.
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020