Seite angelegt am: 02.08.2008
;
Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Gasversorgung
Eine Kündigung des Gasbezugsvertrags mit der Folge der Einstellung der Versorgung stellt eine Besitzstörung dar.
Kommt es trotz Nichtbezahlung nicht zu einer Einstellung der Versorgung ist die Besitzstörungsklage nicht gerechtfertigt.