Seite angelegt am: 06.06.2009
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Letzte Bearbeitung:
24.03.2020
Passive Klagslegimation
Passiv klagslegitimiert ist sowohl derjenige in dessen Auftrag oder Interesse die Besitzstörung vorgenommen wurde, als auch derjenige, der über Auftrag die Handlung setzt.
Zuletzt bearbeitet am 24.03.3020