Seite angelegt am: 02.12.2007
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Strombezug
Die Nichtbezahlung der Stromrechnung, ohne dass es zu einer Unterbrechung des Strombezuges kommt, ist keine Besitzstörung.
Die Bewirkung der tatsächlichen Stromabschaltung durch Nichtbezahlung der Stromrechnung stellt eine Besitzstörung dar.
Eine Kündigung des Strombezugsvertrags stellt eine Besitzstörung dar,wenn es zur Einstellung der Versorgung kommt.