Seite angelegt am: 02.12.2007
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Telefon
Abmelden des gemeinsam benützten Telefons durch einen Ehegatten stellt eine Besitzstörung dar.
Die Bewirkung der tatsächlichen Telefonsperre durch Nichtbezahlung der Telefonrechnung stellt eine Besitzstörung dar.