Seite angelegt am: 25.10.2008
;
Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Umstellen von Pflanzen und Möbeln
Das bloße Umstellen von Pflanzen und Möbeln, ohne dass der Besitzer den Zugriff verlieren würde (zB durch Verstecken), stellt keine Besitzstörung dar.