Seite angelegt am: 24.10.2021
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Letzte Bearbeitung:
24.10.2021
Anwendungsbereich
Die EuGVVO 2012 (Brüssel Ia-VO) ist erst auf Verfahren anwendbar, die am 10. Jänner 2015 oder danach eingeleitet wurden. Für den vorliegenden Fall ist daher noch die EuGVVO 2000 idF VO (EG) Nr 44/2001 maßgeblich.