Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 07.08.2022 ; Letzte Bearbeitung: 07.08.2022

Rechtsfrage, erhebliche

Ob im Hinblick auf den als bescheinigt angenommenen Sachverhalt zum Verhalten einer Person ein Auftrag, das Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller zu vermeiden, gemäß § 382e EO gerechtfertigt ist oder nicht, ist grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs. 1 ZPO. Dies gilt auch für die Frage, wann ein die Gesundheit erheblich Beeinträchtigendes Verhalten vorliegt, welches das weitere Zusammentreffen unzumutbar macht.