Seite angelegt am: 30.01.2021
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Letzte Bearbeitung:
30.01.2021
Abwehr eines Angriffs; Notwehr
Die grundsätzlich selbst strafrechtlich zulässige Abwehr eines Angriffs auf ein notwehrfähiges Gut ist nicht als "Angriff" iSd § 382e EO.