Seite angelegt am: 30.01.2021
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Letzte Bearbeitung:
30.01.2021
Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
Der durch die Einholung einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedingten Verfahrensverzögerung würde das Gebot der besonders dringlichen Behandlung von derartigen Sicherungsanträgen geradezu widersprechen. Anträge nach § 382e EO bedürfen daher nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.