Seite angelegt am: 20.07.2008
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Letze Bearbeitung:
07.08.2020
Zukünftige Dotationspflichten
Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dotationspflichtigen ist auch darauf Bedacht zu nehmen, daß ihn weitere künftige Dotationspflichten treffen könnten-
Nicht, falls konkrete Anhaltspunkte für in absehbarer Zeit eintretende Dotationspflicht fehlen.
Nicht zu berücksichtigen sind weitere nicht verehelichte Kinder des Dotationspflichtigen aus erster Ehe, bei denen das Entstehen eines Ausstattungsanpruches derzeit nicht zu erwarten ist.