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Seite angelegt am: 30.08.2020 ; Letzte Bearbeitung: 30.08.2020

Rechtsnatur des Ausstattungsanspruchs

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass der Anspruch auf Bestellung einer Ausstattung nach § 1220 ABGB aus der elterlichen Unterhalts- und Versorgungspflicht hervorgeht und deren letzten Akt bildet. Er ist daher seiner Rechtsnatur nach im weitesten Sinn ein Unterhaltsanspruch und unterliegt – mit gewissen Einschränkungen – unterhaltsrechtlichen Grundsätzen.

Es haben subsidiär die Grundsätze der Unterhaltsbemessung Anwendung zu finden.