Seite angelegt am: 28.01.2007
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Letze Bearbeitung:
07.08.2020
Kein Heiratsgutanspruch nach Ehescheidung des anspruchsberechtigten Kindes
Der Anspruch auf Bestellung von Heiratsgut zählt zwar zu den Unterhaltsansprüchen eines Kindes, doch ist er untrennbar mit der Ehe verbunden und kann nur während des Bestands der Ehe geltend gemacht werden.