Seite angelegt am: 18.07.2007
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Letze Bearbeitung:
22.03.2020
Stichtag für die Vermögensbewertung
Für die Rechtspflicht, ein Heiratsgut zu geben, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Eheschließung maßgebend, sofern nicht die Leistungsfähigkeit des Dotationspflichtigen im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs geringer ist.
Zuletzt bearbeitet am 22.03.3020