Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer
Seite angelegt am: 18.07.2007 ; Letze Bearbeitung: 22.03.2020

Stichtag für die Vermögensbewertung

Für die Rechtspflicht, ein Heiratsgut zu geben, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Eheschließung maßgebend, sofern nicht die Leistungsfähigkeit des Dotationspflichtigen im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs geringer ist.


Zuletzt bearbeitet am 22.03.3020