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Seite angelegt am: 07.12.2008 ; Letzte Bearbeitung: 03.05.2020

Blutgruppe

Je seltener die Besuchskontakte sind, desto mehr ist der nicht mit der Obsorge Betraute auf Informationen (auch von dritter Seite) angewiesen, um seine Verantwortung als Elternteil erfüllen zu können. Gerade für die letztgenannte
Voraussetzung muss aber der antragstellende Elternteil einen aktuellen Anlass dartun, der seine Kenntnis über die Blutgruppe der Tochter zweckmäßig oder gar notwendig erscheinen ließe.