Seite angelegt am: 17.11.2020
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Letzte Bearbeitung:
17.11.2020
Informationsberechtigte Person
Im Schrifttum wird vertreten, das Informationsrecht solle gewährleisten, dass sich der nicht mit der Obsorge betraute Elternteil vom Wohlergehen des Kindes überzeugen und am Heranwachsen des Kindes teilnehmen kann. Dies unabhängig davon ob der Elternteil jemals mit der Obsorge betraut war oder nicht.