Seite angelegt am: 07.12.2008
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Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Minderwichtige Angelegenheiten
Das Informationsrecht erstreckt sich auf minderwichtige Angelegenheiten, wenn der Kontakt nicht stattfindet, aus Gründen, die nicht beim NOB liegen. ZB auch, wenn das Kind den Kontakt ablehnt.
Die Frage des „nicht regelmäßig stattfindenden Kontakts“ ist ein objektives Kriterium.