Seite angelegt am: 08.11.2014
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Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Kein Recht auf regelmäßige Information
§ 189 ABGB räumt kein Recht auf regelmäßige Information in bestimmten Zeitabständen ein, ebensowenig auf ständige Überwachung der Kinderbetreuung oder auf Informationen über einzelne Erziehungsmaßnahmen.