Seite angelegt am: 07.12.2008
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Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Wirkung nur im Innenverhältnis
§ 178 ABGB sieht vor, dass jenem Elternteil, dem die Obsorge nicht zukommt, bestimmte näher bezeichnete Mindestrechte im Innenverhältnis - nicht im Außenverhältnis oder Vertretungsverhältnis - gewahrt bleiben sollen.