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Seite angelegt am: 01.01.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Frühere Interesselosigkeit des besuchsberechtigten Elternteils

Eine (angebliche) frühere Interesselosigkeit des besuchsberechtigten Elternteils stellt keinen Grund dar für eine Besuchsrechtsversagung, ebensowenig wie die Tatsache, dass früher nur sehr seltene Besuche stattgefunden haben.