Seite angelegt am: 01.01.2008
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Frühere Interesselosigkeit des besuchsberechtigten Elternteils
Eine (angebliche) frühere Interesselosigkeit des besuchsberechtigten Elternteils stellt keinen Grund dar für eine Besuchsrechtsversagung, ebensowenig wie die Tatsache, dass früher nur sehr seltene Besuche stattgefunden haben.