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Seite angelegt am: 26.10.2021 ; Letzte Bearbeitung: 26.10.2021

Aktuelle Tatsachengrundlage für die Entscheidung erforderlich

Obsorgeentscheidungen haben eine zukunftsbezogene Rechtsgestaltung zum Inhalt. Sie können nur dann sachgerecht sein, wenn sie auf einer aktuellen bis in die jüngste Gegenwart reichenden Tatsachengrundlage beruhen.