Seite angelegt am: 30.10.2020
;
Letze Bearbeitung:
30.10.2020
Volljährigkeit, Verfahrensschritte nach - Kostenersatz
Im Verfahren wegen Kindesunterhalts besteht für nach Erreichen der Volljährigkeit entstandene Vertretungskosten ein Kostenersatzanspruch bzw eine Kostenersatzverpflichtung.