Seite angelegt am: 23.09.2023
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Letzte Bearbeitung:
23.09.2023
Internationale Übereinkommen und KSÜ
Das KSÜ lässt nach seinem Art 52 Abs 1 internationale Übereinkünfte, denen die Vertragsstaaten angehören, unberührt. Das gilt unstrittig auch für den Rechtshilfevertrag zwischen Österreich und Liechtenstein.