Seite angelegt am: 22.07.2007
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Letze Bearbeitung:
11.08.2020
Zur Verfügung stellen von Kapital
Auch die Zurverfügungstellung von Kapital oder anderen Sachgütern kann zu einem Abgeltungsanspruch führen.
Auch die Zurverfügungstellung von Kapital oder anderen Sachgütern kann zu einem Abgeltungsanspruch führen.