Seite angelegt am: 29.06.2007
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Letzte Bearbeitung:
11.08.2020
"Untertauchen" des Obsorgeberechtigten
Das "Untertauchen" der obsorgeberechtigten Mutter mit dem Minderjährigen ohne Bekanntgabe des Aufenthaltsortes und der Lebensumstände des Minderjährigen rechtfertigt die Entziehung der Obsorge und Übertragung auf den Vater.
Gegenständlich: Übertragung der vorläufigen Obsorge an die Mutter wegen "Untertauchen" des Vaters .