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Seite angelegt am: 17.09.2021 ; Letzte Bearbeitung: 17.09.2021

Bescheinigungspflicht

Es wird das Vorliegen von Umständen gefordert, die ihne Bewilligung der einstweiligen Verfügung die Beeinträchtigung des Anspruchs oder des Anspruchsberechtigten als wahrscheinlich erscheinen lassen; entscheidend ist dabei, ob ohne die Einstweilige Verfügung die Befriedigung des Aufteilungsanspruchsvereitelt oder erheblich erschwert würde, etwa weil Anhaltspunkt dafür vorliegen, dass der Antragsgegner einen Vermögenswert verwirtschaften oder verbringen oder Verfügungen treffen würde, die die Realisierung des Aufteilungsanspruchs unmöglich machen.