Seite angelegt am: 08.11.2021
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Letzte Bearbeitung:
08.11.2021
Gegenbescheinigung
Sieht die beantragte einstweilige Verfügung eine vorläufige Befriedigung der gefährdeten Partei durch Leistung vor, so ist die materielle Rechtslage strenger zu prüfen als sonst. Insbesondere bei Auserlegung eines einstweiligen Unterhalts muss daher dem Antragsgegner Gelegenheit gegeben werden, seine Behauptungen, der Anspruch bestehe nicht zu Recht, zu bescheinigen.