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Seite angelegt am: 21.07.2021 ; Letzte Bearbeitung: 21.07.2021

Scheidung dem Grunde nach rechtskräftig - einstweilige Verfügung

Daß die Ehe rechtskräftig geschieden ist, hindert die einstweilige Verfügung nicht, weil das "Scheidungsverfahren" noch andauert, bis zur Entscheidung über die Frage des Verschuldens. Auch der in § 382 Z 8 lit b EO geforderte Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ist solange gegeben.