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Seite angelegt am: 08.11.2021 ; Letzte Bearbeitung: 30.12.2021

Unterhaltsbemessungsgrundlage - Bescheinigung

Von besonderer Bedeutung ist die Feststellung der maßgeblichen Unterhaltsbemessungsgrundlage; diesbezüglich trifft die gefährdete Partei die Bescheinigungspflicht. Demgegenüber hat der Unterhaltspflichtige etwa Unterhaltsverzicht oder Unterhaltsverwirkung bzw Ruhensvereinbarungen und alle sonstigen, gegen den Unterhalt sprechenden Umstände zu bescheinigen, insbesondere auch allfälliges Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten.