Seite angelegt am: 09.05.2013
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Letzte Bearbeitung:
17.08.2020
Getrennter Haushalt
Die Gewährung vorläufigen Unterhalts setzt unter anderem voraus, dass das minderjährige Kind nicht im Haushalt des geldunterhaltspflichtigen Elternteils betreut wird; ein bloß teilweises Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt schließt einen vorläufigen Unterhalt jedoch nicht aus.