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Seite angelegt am: 24.10.2009 ; Letzte Bearbeitung: 18.08.2020

Nachforschungen, Erhebungen

Nachforschungen zB zur Leistungsfähigkeit des Schuldners haben nicht stattzufinden.

Anmerkung: Das Antragsvorbringen muss auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit bzw. die Anspannbarkeit schlüssig sein, sonst ist es ohne Erhebungen oder Verbesserung zurückzuweisen.