Seite angelegt am: 24.10.2009
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Letze Bearbeitung:
18.08.2020
Nachforschungen, Erhebungen
Nachforschungen zB zur Leistungsfähigkeit des Schuldners haben nicht stattzufinden.
Anmerkung: Das Antragsvorbringen muss auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit bzw. die Anspannbarkeit schlüssig sein, sonst ist es ohne Erhebungen oder Verbesserung zurückzuweisen.