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Seite angelegt am: 05.02.2021 ; Letzte Bearbeitung: 05.02.2021

Nachzahlung nach Unterhaltsvorschussgewährung

Die Nachzahlung der zum Zeitpunkt der zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss fälligen, aber nicht bezahlten Unterhaltsschuld kann denzum Zeitpüunkt der Antragstellung bereits entstanden gewesenen Unterhaltsvorschussanspruch nicht wieder zum Erlöschen bringen.