Seite angelegt am: 04.07.2022
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Letzte Bearbeitung:
04.07.2022
Durch das Rekursgericht verneinte Nichtigkeit ist nicht revisibel
Eine vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens kann auch im Provisorialverfahren nicht (erneut) aufgegriffen werden.