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Seite angelegt am: 16.01.2021 ; Letzte Bearbeitung: 25.01.2022

Sachlage und Rechtslage für Beschluss erster Instanz

Für die Beurteilung des Sicherungsantrags sind immer die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Beschlussfassung erster Instanz maßgeblich. Dies gilt auch bei langer Verfahrenssdauer; auch dann kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung an.