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Seite angelegt am: 18.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 18.11.2020

Ausschluss von der Vermögensverwaltung

Der Ausschluss von der Vermögensverwaltung eines Elternteils von der Verwaltung des Sondervermögens umfasst auch den Ausschluss von der gesetzlichen Vertretung in diesem Bereich.

§ 166 ABGB ab 01.02.2013

ABGB § 166 Wird einem minderjährigen Kind ein Vermögen zugewendet und ein Elternteil von der Verwaltung ausgeschlossen, so ist der andere Elternteil mit der Verwaltung betraut. Sind beide Elternteile oder jener Elternteil, der mit der Obsorge allein betraut ist, ausgeschlossen, so hat das Gericht andere Personen mit der Verwaltung zu betrauen.