Seite angelegt am: 01.02.2015
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Letzte Bearbeitung:
01.02.2015
ordentlicher Wirtschaftsbetrieb
Zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören alle Angelegenheiten, die in den Rahmen der gewöhnlichen Vermögensverwaltung fallen, die also nach den Vermögensverhältnissen des Mj als üblich und geläufig anzusehen sind.