Seite angelegt am: 23.04.2023
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Letzte Bearbeitung:
23.04.2023
Häusliche Gemeinschaft
Ausführungen zum Begriff des Lebens in häuslicher Gemeinschaft im § 382b Abs 3 EO. 2. Das Verständnis der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten im Sinne des § 55 Abs 1 EheG kann mit Modifikation als Grundlage für die Auslegung des Begriffes Leben in häuslicher Gemeinschaft im Sinne des § 382b Abs 3 EO angesehen werden.